Ehe: Arten der römischen Ehe
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Zusammenleben, Eheverträge, Scheidungen, kirchliche Trauungen und rechtliche Bindungen hatten im alten Rom ihren Platz. Die Römer waren im Gegensatz zu anderen Mittelmeervölkern darin, dass sie die Ehe zu einer Vereinigung zwischen sozialen Personen machten gleich anstatt Unterwürfigkeit bei Frauen wertzuschätzen.
Motive für die Ehe
Wenn Sie im alten Rom für ein Amt kandidieren wollten, konnten Sie Ihre Gewinnchancen erhöhen, indem Sie durch die Heirat Ihrer Kinder ein politisches Bündnis eingehen. Eltern arrangierten Ehen, um Nachkommen hervorzubringen, die sich um die Ahnengeister kümmerten. Der Name „Matrimonium“ mit seiner Wurzel Mater (Mutter) zeigt das Hauptziel der Institution, nämlich die Erschaffung von Kindern. Die Ehe könnte auch den sozialen Status und den Wohlstand verbessern. Einige Römer heirateten sogar aus Liebe, was für die historische Zeit ungewöhnlich war.
Der rechtliche Status der Ehe
Die Ehe war keine Staatsangelegenheit – zumindest nicht, bis Augustus sie zu seinem Geschäft machte. Davor war der Ritus eine private Angelegenheit, die nur zwischen Mann und Frau und ihren Familien besprochen wurde. Trotzdem dort war gesetzliche Anforderungen, also war es nicht automatisch. Wer heiratet, muss das Recht haben zu heiraten, oder das die Ehe
' Die Ehe wird von Ulpian definiert (Frag. v.3) als 'uxoris jure ducendae facultas' oder die Fähigkeit, durch die ein Mann eine Frau zu seiner rechtmäßigen Ehefrau machen kann.'
Wer hatte das Recht zu heiraten?
Im Allgemeinen hatten alle römischen Bürger und einige Nicht-Staatsbürger Lateiner die Ehe . Bis zur Lex Canuleia (445 v. Chr.) gab es jedoch kein Konnubium zwischen Patriziern und Plebejern. Die Zustimmung beider Familien der Väter (Patriarchen) erforderlich war. Braut und Bräutigam müssen die Pubertät erreicht haben. Im Laufe der Zeit wich die Untersuchung zur Bestimmung der Pubertät einer Standardisierung im Alter von 12 Jahren für Mädchen und 14 Jahren für Jungen. Eunuchen, die nie die Pubertät erreichen würden, durften nicht heiraten. Monogamie war die Regel, also eine bestehende Ehe ausgeschlossen die Ehe ebenso wie bestimmte Bluts- und Rechtsbeziehungen.
Die Verlobungs-, Mitgift- und Verlobungsringe
Engagements und Engagements waren optional, aber wenn ein Engagement eingegangen und dann wieder zurückgezogen worden wäre, hätte ein Vertragsbruch finanzielle Folgen gehabt. Die Familie der Braut würde die Verlobungsfeier und die formelle Verlobung geben ( Verlobung ) zwischen dem Bräutigam und der zukünftigen Braut (die jetzt war Braut ). Über die nach der Heirat zu zahlende Mitgift wurde entschieden. Der Bräutigam könnte seiner Verlobten einen Eisenring geben ( Brautjungfernring ) oder etwas Geld ( dazu ).
Wie sich das römische Matrimonium von der modernen westlichen Ehe unterschied
In Bezug auf den Besitz von Eigentum klingt die römische Ehe am ungewohntsten. Das gemeinschaftliche Eigentum war nicht Teil der Ehe, und die Kinder gehörten dem Vater. Wenn eine Frau starb, hatte der Ehemann Anspruch auf ein Fünftel ihrer Mitgift für jedes Kind, aber der Rest wurde ihrer Familie zurückgegeben. Eine Frau wurde als Tochter des behandelt Vater Familien zu wem sie gehörte, sei es ihr Vater oder die Familie, in die sie eingeheiratet hatte.
Unterschiede zwischen Ehetypen
Wer die Kontrolle über die Braut hatte, hing von der Art der Ehe ab. Eine Heirat in der Hand übertrug die Braut der Familie des Bräutigams mit ihrem gesamten Vermögen. Einer nicht in der Hand bedeutete, dass die Braut immer noch unter ihrer Kontrolle war Vater Familien . Sie musste ihrem Ehemann treu bleiben, solange sie mit ihm zusammenlebte, oder sich scheiden lassen. Gesetze zur Mitgift wurden wahrscheinlich geschaffen, um solche Ehen zu regeln. Eine Ehe in der Hand machte sie zum Äquivalent einer Tochter ( Tochter stattdessen ) im Haushalt ihres Mannes.
Es gab drei Arten von Ehen in der Hand :
- ''Ubi tu gaius, ego gaia'. New Light on an Old Roman Legal Saw,' by Gary Forsythe; Historia: Zeitschrift für Alte Geschichte Bd. 45, H. 2 (2nd Qtr., 1996), pp. 240-241.
Ohne Hand (nicht in der Hand ) Ehen, bei denen eine Braut unter der rechtlichen Kontrolle ihrer Geburtsfamilie blieb, begannen im dritten Jahrhundert v. und wurde im ersten Jahrhundert n. Chr. zum beliebtesten. In diesem populären Modell konnte die Frau Eigentum besitzen und ihre eigenen Angelegenheiten regeln, wenn ihr Vater starb.
Es gab auch eine Eheregelung für versklavte Menschen ( Zimmer ) und zwischen Freigelassenen und Sklaven ( Zusammenleben ).