Die Regenten der University of California gegen Bakke
Das wegweisende Urteil, das den Rassenquoten auf dem College-Campus ein Ende setzte
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Der Fall Regents of the University of California gegen Allan Bakke (1978) war ein wegweisender Fall, der vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden wurde. Die Entscheidung hatte historische und rechtliche Bedeutung, weil sie bestätigt wurde positive Handlung , in dem erklärt wurde, dass die Rasse einer von mehreren bestimmenden Faktoren in der Zulassungspolitik für Hochschulen sein könnte, lehnte jedoch die Verwendung von Rassenquoten ab.
Schnelle Fakten: Regenten der University of California gegen Bakke
Anamnese
In den frühen 1970er Jahren befanden sich viele Colleges und Universitäten in ganz Amerika in der Anfangsphase, größere Änderungen an ihren Zulassungsprogrammen vorzunehmen, um die Studentenschaft zu diversifizieren, indem die Zahl der Studenten aus Minderheiten auf dem Campus erhöht wurde. Diese Bemühungen waren aufgrund der massiven Zunahme von Studenten, die sich an medizinischen und juristischen Fakultäten bewarben, in den 1970er Jahren besonders schwierig. Es verstärkte den Wettbewerb und wirkte sich negativ auf die Bemühungen aus, Campusumgebungen zu schaffen, die Gleichheit und Vielfalt fördern.
Zulassungsrichtlinien, die sich hauptsächlich auf die Noten und Testergebnisse der Kandidaten stützten, waren ein unrealistischer Ansatz für die Schulen, die die Minderheitenbevölkerung auf dem Campus erhöhen wollten.
Duale Zulassungsprogramme
1970, die University of California Davis School of Medicine (UCD) erhielt 3.700 Bewerber für nur 100 offene Stellen. Gleichzeitig verpflichteten sich die UCD-Administratoren dazu, mit einem Aktionsplan zu arbeiten, der oft als Quoten- oder Stillegungsprogramm bezeichnet wird.
Sie wurde mit zwei Aufnahmeprogrammen eingerichtet, um die Zahl der an der Schule zugelassenen benachteiligten Schüler zu erhöhen. Es gab das reguläre Zulassungsprogramm und das spezielle Zulassungsprogramm.
Jedes Jahr wurden 16 von 100 Plätzen für benachteiligte Studenten und Minderheiten reserviert, darunter (wie von der Universität angegeben) „Schwarze“, „Chicanos“, „Asiaten“ und „Indianer“.
Reguläres Zulassungsprogramm
Kandidaten, die sich für das reguläre Zulassungsprogramm qualifizierten, mussten einen Bachelor-Notendurchschnitt (GPA) von über 2,5 haben. Einige der qualifizierten Kandidaten wurden dann interviewt. Diejenigen, die bestanden, erhielten eine Punktzahl basierend auf ihrer Leistung auf der Zulassungstest für das Medizinstudium (MCAT), naturwissenschaftliche Noten, außerschulische Aktivitäten, Empfehlungen, Auszeichnungen und andere Kriterien, die ihre Benchmark-Ergebnisse ausmachten. Ein Aufnahmeausschuss würde dann entscheiden, welche Kandidaten in die Schule aufgenommen würden.
Sonderzulassungsprogramm
In die Sonderzulassungsprogramme aufgenommene Kandidaten waren Minderheiten oder wirtschaftlich oder bildungsfern benachteiligte Personen. Die Sonderzulassungskandidaten mussten keinen Notendurchschnitt über 2,5 haben und sie konkurrierten nicht mit den Benchmark-Noten der regulären Zulassungsbewerber.
Seit Einführung des dualen Zulassungsprogramms wurden die 16 reservierten Plätze von Minderheiten besetzt, obwohl sich viele weiße Bewerber für das spezielle Programm für benachteiligte Personen bewarben.
Allan Bakke
1972 war Allan Bakke ein 32-jähriger weißer Mann, der als Ingenieur bei der NASA arbeitete, als er beschloss, sein Interesse an der Medizin fortzusetzen. Zehn Jahre zuvor hatte Bakke sein Studium an der University of Minnesota mit einem Abschluss in abgeschlossen Maschinenbau und einem Notendurchschnitt von 3,51 von 4,0 und wurde gebeten, der nationalen Maschinenbau-Ehrengesellschaft beizutreten.
Anschließend trat er vier Jahre lang dem US Marine Corps bei, was eine siebenmonatige Dienstreise in Vietnam beinhaltete. 1967 wurde er Kapitän und erhielt eine ehrenvolle Entlassung. Nachdem er die Marines verlassen hatte, arbeitete er als Forschungsingenieur für die National Aeronautics and Space Agency (NASA).
Bakke ging weiter zur Schule und erwarb im Juni 1970 seinen Master-Abschluss in Maschinenbau, aber trotzdem wuchs sein Interesse an der Medizin weiter.
Ihm fehlten einige Chemie- und Biologiekurse, die für die Zulassung zum Medizinstudium erforderlich waren, also besuchte er Abendkurse an der San Jose State University undUniversität in Stanford. Er erfüllte alle Voraussetzungen und hatte einen Gesamtdurchschnitt von 3,46.
Während dieser Zeit arbeitete er in Teilzeit als Freiwilliger in der Notaufnahme des El Camino Hospital in Mountain View, Kalifornien.
Er erzielte beim MCAT insgesamt 72 Punkte, was drei Punkte mehr als der durchschnittliche Bewerber für UCD und 39 Punkte mehr als der durchschnittliche Bewerber für ein spezielles Programm war.
1972 bewarb sich Bakke bei UCD. Seine größte Sorge war die Ablehnung aufgrund seines Alters. Er hatte 11 medizinische Fakultäten befragt; alle, die sagten, er sei über ihrer Altersgrenze. Altersdiskriminierung war in den 1970er Jahren kein Thema.
Im März wurde er zu einem Vorstellungsgespräch mit Dr. Theodore West eingeladen, der Bakke als einen sehr wünschenswerten Bewerber beschrieb, den er empfahl. Zwei Monate später erhielt Bakke seinen Ablehnungsbescheid.
Verärgert darüber, wie das Sonderzulassungsprogramm verwaltet wurde, kontaktierte Bakke seinen Anwalt Reynold H. Colvin, der einen Brief vorbereitete, den Bakke dem Vorsitzenden des Zulassungsausschusses der medizinischen Fakultät, Dr. George Lowrey, überreichen sollte. Der Brief, der Ende Mai verschickt wurde, enthielt die Bitte, Bakke auf die Warteliste zu setzen und sich im Herbst 1973 anzumelden und Kurse zu belegen, bis eine Stelle frei werde.
Als Lowrey nicht antwortete, bereitete Covin einen zweiten Brief vor, in dem er den Vorsitzenden fragte, ob das Sonderaufnahmeprogramm eine illegale Rassenquote sei.
Bakke wurde dann eingeladen, sich mit Lowreys Assistenten, dem 34-jährigen Peter Storandt, zu treffen, damit die beiden besprechen konnten, warum er von dem Programm abgelehnt wurde, und ihm rieten, sich erneut zu bewerben. Er schlug vor, dass er UCD vor Gericht bringen wolle, falls er erneut abgelehnt werde; Storandt hatte ein paar Namen von Anwälten, die ihm möglicherweise helfen könnten, falls er sich entschließen sollte, in diese Richtung zu gehen. Storandt wurde später diszipliniert und degradiert, weil er bei einem Treffen mit Bakke unprofessionelles Verhalten gezeigt hatte.
Im August 1973 beantragte Bakke eine vorzeitige Zulassung zur UCD. Während des Interviewprozesses war Lowery der zweite Interviewer. Er gab Bakke eine 86, was die niedrigste Punktzahl war, die Lowery in diesem Jahr vergeben hatte.
Bakke erhielt Ende September 1973 seinen zweiten Ablehnungsbescheid von UCD.
Im folgenden Monat reichte Colvin eine Beschwerde im Namen von Bakke beim Büro für Bürgerrechte von HEW ein, aber als HEW keine rechtzeitige Antwort schickte, beschloss Bakke, weiterzumachen. Am 20. Juni 1974 erhob Colvin Klage im Namen von Bakke beim Yolo County Superior Court.
Die Beschwerde beinhaltete eine Bitte, dass die UCD Bakke in ihr Programm aufnimmt, weil das Programm der Sonderaufnahme ihn wegen seiner Rasse ablehnte. Bakke behauptete, dass das Sonderaufnahmeverfahren gegen die US-Verfassung verstoßen habe Vierzehnte Änderung , Artikel I, Abschnitt 21 der kalifornischen Verfassung und Titel VI des Bürgerrechtsgesetz von 1964 .
Der Anwalt von UCD reichte eine Gegenerklärung ein und forderte den Richter auf, festzustellen, dass das Sonderprogramm verfassungsgemäß und rechtmäßig sei. Sie argumentierten, dass Bakke auch dann nicht zugelassen worden wäre, wenn es keine Sitzplätze für Minderheiten gegeben hätte.
Am 20. November 1974 befand Richter Manker das Programm für verfassungswidrig und gegen Titel VI verstoßend: „Keiner Rasse oder ethnischen Gruppe sollten jemals Privilegien oder Immunitäten gewährt werden, die nicht jeder anderen Rasse gewährt werden“.
Manker ordnete nicht an, Bakke zur UCD zuzulassen, sondern dass die Schule seine Bewerbung unter einem System überprüft, das keine Entscheidungen aufgrund der Rasse trifft.
Sowohl Bakke als auch die Universität haben gegen das Urteil des Richters Berufung eingelegt. Bakke, weil seine Zulassung zur UCD und der Universität nicht angeordnet wurde, weil das Sonderzulassungsprogramm für verfassungswidrig erklärt wurde.
Oberster Gerichtshof von Kalifornien
Aufgrund der Schwere des Falles ordnete der Supreme Court of California an, die Berufungen an ihn zu verweisen. Nachdem es sich als eines der liberalsten Berufungsgerichte einen Namen gemacht hatte, wurde von vielen angenommen, dass es auf der Seite der Universität entscheiden würde. Überraschenderweise bestätigte das Gericht das Urteil der Vorinstanz mit sechs zu einer Stimme.
Richter Stanley Mosk schrieb: „Kein Bewerber darf wegen seiner Rasse zugunsten eines weniger qualifizierten abgelehnt werden, gemessen an Maßstäben, die ohne Rücksicht auf die Rasse angewendet werden.“
Der einsame Andersdenkender , schrieb Richter Matthew O. Tobriner: „Es ist anomal, dass die vierzehnte Änderung, die als Grundlage für die Anforderung diente, dass Grund- und weiterführende Schulen zur Integration ‚gezwungen‘ werden müssen, nun umgedreht werden sollte, um Graduiertenschulen zu verbieten, freiwillig genau dieses Ziel zu verfolgen .'
Das Gericht entschied, dass die Universität im Zulassungsverfahren keine Rasse mehr verwenden darf. Sie forderte die Universität auf, den Nachweis zu erbringen, dass Bakkes Bewerbung im Rahmen eines nicht auf der Rasse basierenden Programms abgelehnt worden wäre. Als die Universität einräumte, den Beweis nicht erbringen zu können, wurde das Urteil geändert, um Bakkes Zulassung zum Medizinstudium anzuordnen.
Dieser Auftrag wurde jedoch aufrechterhalten Oberster Gerichtshof der USA im November 1976, in Erwartung des Ergebnisses des Antrags auf eine Urkunde, die von den Regenten der University of California beim Obersten Gerichtshof der USA eingereicht werden soll. Die Universität reichte im folgenden Monat einen Antrag auf Urkunde ein.